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16. September 2024 18:00

StÀnderat missachtet Volkswillen

Der StĂ€nderat hat heute eine in mehreren Punkten verfassungswidrige Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» beschlossen. Die TrĂ€gerschaft ist enttĂ€uscht, dass der StĂ€nderat bei der mobilen Verkaufsförderung und dem Sponsoring den klaren Volksauftrag weiter ignoriert. Sie wird sich weiterhin fĂŒr die verfassungskonforme Umsetzung der Initiative einsetzen.

Der Verfassungsauftrag ist mit der Annahme der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» vor zwei Jahren klar: Die Bestimmung muss «jede Art von Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht» umfassen. Doch der StĂ€nderat will frĂŒhere verfassungswidrige Entscheide nicht korrigieren[1]. "Wenn Volksentscheide keine Wirkung haben, leidet das Vertrauen in die Demokratie. Dass der StĂ€nderat einen so klaren Verfassungsauftrag nicht umsetzt, ist unverstĂ€ndlich," sagt Hans Stöckli, PrĂ€sident des Vereins «Kinder ohne Tabak».

Verkaufsförderung im öffentlichen Raum ist Werbung
Der StĂ€nderat möchte mobiles Verkaufspersonal an öffentlichen Orten, an denen sich MinderjĂ€hrige aufhalten, von der Umsetzung ausnehmen. Verkaufsförderung (engl. Sales Promotion) ist eine der wirkungsvollsten Formen von Werbung und die Streichung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikel 19. Abs. 1 Bst. c verfassungswidrig - der Verfassungstext sowie mehrere Rechtsgutachten lassen hier keine Zweifel offen. Der Nationalrat wird diesen Fehlentscheid im Sinne der Verfassung korrigieren mĂŒssen.

Kein Sponsoring an Festivals, zu denen MinderjÀhrige Zugang haben
“Das von der Initiative geforderte generelle Sponsoringverbot ...", das die Bundeskanzlei in den Abstimmungsunterlagen klar so bezeichnet hatte[2], lehnt der StĂ€nderat ab. Damit stellt er sich in einem zentralen Element gegen den Volkswillen und befĂŒrwortet es, dass Tabakfirmen AnlĂ€sse sponsern können, die von MinderjĂ€hrigen besucht werden.

Jugendliche konsumieren Zigarillos
Ein Schlupfloch hat der StĂ€nderat bei der diskutierten Ausnahmeregelung fĂŒr Zigarillos und Zigarren geschlossen. Der Konsum dieser Produkte nimmt bei Jugendlichen zu. Es ist deshalb konsequent, dass bei Zigarren und Zigarillos keine Ausnahme von der Verfassungsbestimmung gelten darf.

Vertrauen in die Demokratie leidet
Der Volksentscheid ist einer der drei Grundpfeiler unserer direkten Demokratie. Das Schweizer Volk hat entschieden, dass bei der Tabakwerbung die Wirtschaftsfreiheit innerhalb der Verfassung zu prÀzisieren und der Schutz von Kindern und Jugendlichen höher zu gewichten sei. Da die Schweiz kein Verfassungsgericht hat, kommt dem Parlament in der Auslegung der Bundesverfassung eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe zu. Mit seinem Entscheid, einen klaren Verfassungsauftrag in zentralen Elementen zu ignorieren, nimmt der StÀnderat einen Vertrauensverlust in die Demokratie in Kauf


[1] https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-11983

[2]https://swissvotes.ch/attachments/4090200d1467f757badfa8852e5e64084992283c95f299dd5911cb1dd6fd37ac