SGK missachtet den Willen von Volk und Ständen: Tabakproduktegesetz kaum nachgebessert
Gestern hat sich die Gesundheitskommission des Ständerates in der Detailberatung mit der notwendigen Nachbesserung des Tabakproduktegesetzes befasst. Nach dem Volksentscheid vom 13. Februar 2022 musste dieses Gesetz überarbeitet werden. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft die Vorgaben des neuen Artikels 118, 2b der Bundesverfassung respektiert und eine kohärente Umsetzung vorgeschlagen. Leider hat die SGK-S die Verfassung weniger ernst genommen und sich an den Interessen der Tabakindustrie orientiert.
Wir bedauern, dass sie den Kinder- und Jugendschutz nicht konsequent umsetzen will. In der Herbstsession werden wir alles daran setzen, dass die Volksinitiative im neuen Tabakproduktegesetz verfassungsgetreu umgesetzt wird
Die Gesundheitskommission missachtet mit ihren Vorschlägen zur Umsetzung der Volksinitiative die Verfassung. Mit faulen Kompromissen für gewisse gedruckte Medien, Sponsoringmöglichkeiten und Ausnahmen für Zigarren werden «hemdsärmelig» die Interessen der Tabaklobby höher gewichtet als der Jugendschutz. Der Text des Verfassungsartikels ist klar: Tabakwerbung darf Kinder und Jugendliche nicht erreichen. Künftig weiterhin Sponsoring von Veranstaltungen oder Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten erlauben, ist jedoch nicht Augenmass bei der Umsetzung, wie die Kommission schreibt. Im Gegenteil, es verletzt den Willen von Volk und Ständen. Sponsoring, wenn auch im Zelt versteckt, bleibt Sponsoring. Entsprechend laden wir das Plenum des Ständerates in der Herbstses-sion dringend ein, sich am Volks- und Ständeentscheid zu orientieren und den Entscheid der Kommissionsmehrheit zu korrigieren.