Die Schweiz schützt ihre Kinder und Jugendlichen endlich vor Tabakwerbung !
Die Stimmbevölkerung hat sich mit über 55% für Kinder ohne Tabak ausgesprochen. Das Initiativkomitee und die breite Trägerschaft freuen sich, dass die Schweizerinnen und Schweizer diesen Meilenstein in der Prävention befürworten und danken Volk und Ständen für dieses deutliche Ergebnis. Endlich kann eine der wirksamsten Massnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabak in der Schweiz gesetzlich verankert werden. Bundesrat und Parlament sind nun in der Verantwortung für eine rasche Umsetzung.
Die mit der Volksabstimmung angenommenen Werbeeinschränkungen sind ein entscheidender Schritt in der Tabakprävention. Denn eine Mehrheit der Rauchenden hat vor dem 18. Lebensjahr mit Tabak begonnen und riskiert, langfristig abhängig zu werden und zu erkranken. Mit “Kinder ohne Tabak” steigen die Chancen, dass Jugendliche überhaupt nicht erst mit dem Rauchen beginnen. Denn Tabakkonsum führt jährlich zu 9'500 vermeidbaren Todesfällen und ist unbestritten der grösste Risikofaktor für eine Vielzahl von chronischen Erkrankungen. Tabakwerbung hat nachweislich gerade auf Minderjährige grossen Einfluss. Es ist unumstritten, dass Minderjährigen keine Tabakprodukte verkauft werden dürfen – entsprechend ist es nur logisch, dass diese Altersgruppe künftig nicht mehr beworben werden darf.
Das deutliche Abstimmungsergebnis ist ein starkes Zeichen an Bundesrat und Parlament: der Schutz der Gesundheit und insbesondere derjenige unserer Kinder sind klar höher zu gewichten als wirtschaftliche Partikularinteressen.
Rasche Umsetzung im Tabakproduktegesetz gefordert
Mit der Annahme der Volksinitiative kommt die Schweiz endlich einen wichtigen Schritt vorwärts in der Tabakprävention. Nun ist es an Bundesrat und Parlament, dem Willen des Volkes zu entsprechen und die Bestimmungen ohne Verzug zu erlassen. Die Initianten haben bereits einen möglichen Umsetzungsvorschlag vorgelegt. Die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Art. 41 Abs. 1, Bst. g BV) kann bereits heute ohne zusätzliche gesetzliche Grundlage im Rahmen der bestehenden bundesrätlichen Strategien erfüllt werden.
Das Verbot von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht (Art. 118, Abs. 2, Bst. b BV), kann im neuen Tabakproduktegesetz umgesetzt werden. Die Trägerschaft wird den Prozess eng begleiten und dem Volkswillen bei Bedarf Nachdruck verschaffen.
Dank gilt den zahlreichen Unterstützer/-innen
In der Beratung zum Tabakproduktegesetz fand die Forderung nach wirksamen Jugendschutz im Parlament trotz der breiten Unterstützung der gesamten Ärzteschaft, der grossen Gesundheitsorganisationen sowie Sucht-, Sport- und Jugendverbänden und zahlreichen weiteren Organisationen leider kein Gehör. Im Abstimmungskampf wurde dafür umso deutlicher sichtbar, wie viele Menschen in der Schweiz das Anliegen unterstützen und sich persönlich engagieren. Ihnen gilt unser Dank. «Ein grosses Merci an alle Menschen, die mit ihrer Ja-Stimme und ihrem Einsatz dazu beigetragen haben, die gesunde Entwicklung unserer Kinder zu fördern und sie künftig vor Tabakwerbung zu schützen. Es ist eindrücklich, dass die Schweizerinnen und Schweizer diesen Meilenstein in der Prävention befürworten! Mein besonderer Dank gilt auch allen Non-Profit-Organisationen die sich tatkräftig für unser Anliegen eingesetzt haben und weiter tun werden.», freut sich Ständerat Hans Stöckli, Präsident des Trägervereins Kinder ohne Tabak.