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28. Juni 2024 11:07

Die Mehrheit der SGK-S will die Volksinitiative verfassungswidrig umsetzen

Nachdem das revidierte Tabakproduktegesetz im Nationalrat Schiffbruch erlitt, beschäftigte sich gestern die Gesundheitskommission des Ständerats erneut mit der Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak». Dabei setzt sie den Volkswillen bei der Regelung des Werbeverbotes in der Presse und im Internet verfassungskonform um. Leider verletzen die Mehrheitsanträge der Kommission bezüglich dem Verkauf durch mobiles Verkaufspersonal und der Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos, welche weiterhin auch an Orten zugelassen sein sollen, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten können, die Verfassung klar und müssen im Plenum korrigiert werden.

Erfreut nehmen die Trägerorganisationen der Volksinitiative zur Kenntnis, dass die Kommission bei der Regelung des Werbeverbotes in der Presse und im Internet den Volkswillen verfassungskonform umsetzen will und mit Ihren Anträgen sicherstellt, dass Werbung für Tabakprodukte und elektronischen Zigaretten in den Presseerzeugnissen und im Internet Kinder und Jugendliche nicht mehr erreicht.

Hingegen stossen die offenbar knappen Mehrheitsentscheide der Kommission auf ein grosses Unverständnis, soweit die Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos und die mobile Verkaufsförderung, entgegen den Anträgen des Bundesrates, weiterhin auch an Orten zugelassen werden soll, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten.

Das Schlupfloch für Zigarren und Zigarillos verstösst nach Ansicht aller Rechtsgelehrten, die sich bisher zu dieser Frage geäussert haben, klar gegen die Verfassung, weil eine unterschiedliche Behandlung von Zigaretten und von Zigarren und Zigarillos völlig willkürlich ist, da beides Tabakprodukte sind und weil diese Werbemassnahmen Kinder und Jugendliche erreichen können. Leider hat der Konsum von Zigarillos durch Jugendliche zugenommen, nicht zuletzt auch deshalb, weil diese Tabakprodukte in zahlreichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Gemäss einer repräsentativen Befragung der Aargauer Gymnasial- und Berufsschüler:innen haben innerhalb eines Monats 8 Prozent der 15- bis 17-jährigen Zigarillos oder Zigarren geraucht[1].

Auch mobiles Verkaufspersonal an öffentlichen Orten, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten – eine äusserst wirkungsvolle Form der Werbung – will die Mehrheit der Kommission entgegen der klaren Verfassungsbestimmung zulassen. Das widerspricht dem von Volk und Ständen erteilten Verfassungsauftrag und muss nun vom Ständerat korrigiert werden.


[1] https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpubh.2023.1076217/full