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Nationalratskommission: Noch immer Lücken, die Bewerbung Jugendlicher für Tabakprodukte erlauben
Gestern hat die Gesundheitskommission des Nationalrats zum zweiten Mal die Umsetzung der vom Volk angenommenen Initiative «Kinder ohne Tabak» diskutiert. Die Beschlüsse der Kommission respektieren jedoch nur teilweise den klaren Volkswillen, dass jede Art von Tabakwerbung verboten werden soll, die Minderjährige erreicht. Für verschiedene Werbeformen wurden dehnbare Formulierungen geschmiedet, die Lücken offen lassen. Zudem wurde wieder die werbewirksame Promotion von Zigarillos auch dort erlaubt, wo Jugendliche zugegen sind.
Keine Tabakwerbung für Minderjährige - Wird die Nationalratskommission den Willen des Volkes achten?
Am Donnerstag, 17. Oktober berät die Gesundheitskommission des Nationalrats, ob sie Volk und Ständen folgen will, die vor über zwei Jahren beschlossen haben, dass jede Art von Tabakwerbung verboten werden soll, die Minderjährige erreicht. Eine Kommissionsmehrheit weigerte sich im ersten Anlauf noch, die Bestimmungen auf Promotionsaktionen und Sponsorings anzuwenden. Für Verfassungsexpert:innen ist dies ein klarer Verstoss.
Ständerat missachtet Volkswillen
Der Ständerat hat heute eine in mehreren Punkten verfassungswidrige Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» beschlossen. Die Trägerschaft ist enttäuscht, dass der Ständerat bei der mobilen Verkaufsförderung und dem Sponsoring den klaren Volksauftrag weiter ignoriert. Sie wird sich weiterhin für die verfassungskonforme Umsetzung der Initiative einsetzen.
Ständerat muss in der Herbstsession die Verfassung respektieren
Der Ständerat muss in der Herbstsession die Mehrheitsanträge seiner Kommission korrigieren und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherstellen, dass die Gesetzesartikel zu mobilem Verkaufspersonal und zur Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos endlich verfassungskonform umgesetzt werden.
Die Mehrheit der SGK-S will die Volksinitiative verfassungswidrig umsetzen
Nachdem das revidierte Tabakproduktegesetz im Nationalrat Schiffbruch erlitt, beschäftigte sich gestern die Gesundheitskommission des Ständerats erneut mit der Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak». Dabei setzt sie den Volkswillen bei der Regelung des Werbeverbotes in der Presse und im Internet verfassungskonform um. Leider verletzen die Mehrheitsanträge der Kommission bezüglich dem Verkauf durch mobiles Verkaufspersonal und der Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos, welche weiterhin auch an Orten zugelassen sein sollen, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten können, die Verfassung klar und müssen im Plenum korrigiert werden.
Nationalrat lehnt verfassungswidrigen Vorschlag ab
Der Nationalrat konnte sich heute nicht zu einer verfassungskonformen Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» durchringen. Die Trägerschaft ist enttäuscht, dass die Beratung zum revidierten Tabakproduktegesetz nun in die Verlängerung gehen muss.
Umsetzung der Volksinitiative in Gefahr!
Auf den Tag genau vor zwei Jahren haben Volk und Stände die Initiative “Kinder ohne Tabak” an der Urne angenommen. Doch nun droht die verfassungskonforme Umsetzung am neu gewählten Parlament zu scheitern. Insbesondere bei Promotion und Sponsoring möchte die Gesundheitskommission des Nationalrates Ausnahmen machen, die gemäss Rechtsexperten eindeutig verfassungswidrig sind.
SGK-N verabschiedet verfassungswidrige Anträge
Die Version der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zur Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» im Tabakproduktegesetz ist in mehreren Punkten verfassungswidrig. Besonders stossend ist, dass sogar noch mehr Tabakwerbung erlaubt wäre als im unzureichenden Gesetz von 2021. Damit missachtet die SGK-N den Willen von Volk und Ständen. Nun muss der Nationalrat korrigierend eingreifen.
Es gilt Jugendschutz vor wirtschaftlichen Interessen!
Die Gesundheitskommission des Nationalrats muss Farbe bekennen. Am Donnerstag wird sie letztmals in der alten Besetzung über das Tabakproduktegesetz diskutieren. Es gilt, den Verfassungsauftrag der Volksinitiative „Kinder ohne Tabak“ umzusetzen. Volk und Stände haben die Initiative am 13. Februar 2022 klar angenommen.
Auch nach der Diskussion im Ständerrat - der Volkswille bleibt in Gefahr!
Tabakwerbung: Ständerat handelt bei der Presse, lässt Verkaufsförderung und Sponsoring aber weiterhin zu. Der Ständerat hat heute, in der Debatte zur Teilrevision des Tabakproduktegesetzes (23.049), seine Aufgabe, die Volksinitiative Kinder ohne Tabak umzusetzen, nur teil-weise erfüllt. Während er verhindern möchte, dass Tabakwerbung in Presseerzeug-nissen Kinder und Jugendliche erreicht, streicht er entgegen des Verfassungsauftrags Regelungen bei der Promotion oder Zigarillos. Auch beim Sponsoring von Festivals gewährt er grosszügigen, verfassungswidrigen Spielraum.
Der Volkswille ist gefährdet!
Nein zur Relativierung der Volksabstimmung, Ja zur korrekten Umsetzung von «Kinder ohne Tabak» . Die Gesundheitskommission des Ständerats will das Tabakproduktegesetz in diversen Punkten abschwächen. Verkaufsförderung im öffentlichen Raum und Sponsoring an Festivals, zu denen Minderjährige Zugang haben, widersprechen klar dem Willen von Volk und Ständen.
SGK missachtet den Willen von Volk und Ständen: Tabakproduktegesetz kaum nachgebessert
Gestern hat sich die Gesundheitskommission des Ständerates in der Detailberatung mit der notwendigen Nachbesserung des Tabakproduktegesetzes befasst. Nach dem Volksentscheid vom 13. Februar 2022 musste dieses Gesetz überarbeitet werden. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft die Vorgaben des neuen Artikels 118, 2b der Bundesverfassung respektiert und eine kohärente Umsetzung vorgeschlagen. Leider hat die SGK-S die Verfassung weniger ernst genommen und sich an den Interessen der Tabakindustrie orientiert.
Bundesrat für konsequente Umsetzung
Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft an das Parlament eine angemessene Umsetzung der am 13. Februar 2022 von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» vor. Printmedien, Kioske und Festivals werden künftig frei von Tabakwerbung sein, online wird weder Werbung noch Erwerb ohne Alterskontrolle möglich sein. Das Parlament ist nun angehalten, die Vorlage rasch umzusetzen, damit die Flut an Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte für Kinder und Jugendliche gebremst werden kann.
Volk und Stände wollen Kinder und Jugendliche endlich vor Tabakwerbung schützen
Vor genau einem Jahr haben sich Volk und Stände klar für die Volksinitiative “Kinder ohne Tabak” ausgesprochen, mit 56.7% Ja-Stimmen und 15 zu 8 Standesstimmen. Der Bundesrat hat in der Folge einen konsequenten Umsetzungsvorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Nun wartet die Schweiz auf die Verwaltung und ihre Botschaft. Dann erst kann das Parlament den Tatbeweis erbringen, dass es den Volkswillen umsetzen will.
Der Bundesrat möchte den Willen von Volk und Ständen zu Recht konsequent umsetzen
Der Bundesrat hat mit dem Vernehmlassungsentwurf zur Revision des Tabakproduktegesetzes eine konsequente Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» vorgelegt. Er stellt damit sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr von Tabakwerbung erreicht werden können. Und folgt so dem Willen der Bevölkerung, die am 13. Februar 2022 ein klares Verdikt zum kürzlich beschlossenen Tabakproduktegesetz gesprochen hat: absolut ungenügend!
Der Bundesrat will Kinder und Jugendliche in der Schweiz konsequent vor Tabak schützen
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Tabakproduktegesetzes betreffend «Kinder ohne Tabak» eröffnet. Er will die von der Volksinitiative geforderten Werbeeinschränkungen konsequent umsetzen, damit schädliche Tabakwerbung Kinder und Jugendliche nicht mehr erreicht. Die Initianten begrüssen den Vorschlag des Bundesrates im Sinne eines wirksamen Jugendschutzes. Nun ist es am Parlament, die Bestimmungen der Umsetzung zu beraten und den Volkswillen möglichst rasch umzusetzen, um die gesunde Entwicklung unserer Kinder zu fördern und sie endlich vor Tabakwerbung zu schützen.
World No Tobacco Day: WHO würdigt Ständerat Hans Stöckli
Die Weltgesundheitsorganisation WHO verleiht Ständerat Hans Stöckli den World No Tobacco Day Award. Der Präsident des Trägervereins «Kinder ohne Tabak» nimmt den Preis heute im Rahmen einer Tagung in Brüssel in Empfang. Die Auszeichnung würdigt sein Engagement für die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak», die nach der deutlichen Annahme durch das Schweizer Volk nun gesetzlich verankert werden soll.
Die Schweiz schützt ihre Kinder und Jugendlichen endlich vor Tabakwerbung !
Die Stimmbevölkerung hat sich mit über 55% für Kinder ohne Tabak ausgesprochen. Das Initiativkomitee und die breite Trägerschaft freuen sich, dass die Schweizerinnen und Schweizer diesen Meilenstein in der Prävention befürworten und danken Volk und Ständen für dieses deutliche Ergebnis. Endlich kann eine der wirksamsten Massnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabak in der Schweiz gesetzlich verankert werden. Bundesrat und Parlament sind nun in der Verantwortung für eine rasche Umsetzung.
Ansteigender Tabakkonsum: Jetzt die Jugendlichen schützen
Eine 2021 durchgeführte Studie zeigt, dass der Anteil der jugendlichen Rauchenden in der Schweiz stark angestiegen ist. Dieser Anstieg hängt auch damit zusammen, dass die Tabakindustrie Kinder und Jugendliche in der Schweiz bewerben darf.
Die Mehrheit der Parteien unterstützt “Kinder ohne Tabak”
Die Parteien haben ihre Abstimmungsparolen für den 13. Februar gefasst. Die Volksinitiative “Kinder ohne Tabak” findet dabei grosse politische Unterstützung und viele BefürworterInnen aus bürgerlichen und linken Parteien.
Tabakwerbung – Mythen und Wahrheiten
Betrachten wir doch die Frage der Beeinflussung von Jugendlichen durch Werbung für einmal aus Sicht der Tabakindustrie anstatt aus der Sicht wissenschaftlich unabhängiger Studien. Alle grossen globalen Unternehmen von Verbrauchsgütern wie Zigaretten investieren massiv - bis zu 20% - des Umsatzes in Werbung. Warum tun Sie das?
Volksinitiative «Kinder ohne Tabak»: Wirkungsvoller Jugendschutz findet breite politische Unterstützung
Dass Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung geschützt werden müssen, hat das Parlament mit der Verabschiedung des Tabakproduktegesetzes im letzten Herbst anerkannt. Uneinigkeit herrschte jedoch darüber, welche gesetzlichen Regelungen es für einen wirkungsvollen Jugendschutz braucht. Nun äussern sich Vertreter aus beinahe allen politischen Lagern zur Notwendigkeit der Initiative. Und: Die Initiative lohnt sich auch aus wirtschaftlicher Sicht.
Kinder- und Jugendkommission ist dafür
Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen empfiehlt ein Ja zur Tabakwerbeverbotsinitiative. Aus Sicht der EKKJ sei es logisch, dass Produkte, die aufgrund ihrer Gesundheitsschädlichkeit nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen, auch nicht beworben werden sollen.
Volksinitiative «Kinder ohne Tabak»: Kinder und Jugendliche müssen endlich vor der Tabakwerbung geschützt werden
Tabakwerbung wirkt: Die Forschung zeigt deutlich, dass Kinder und Jugendliche häufiger mit dem Rauchen beginnen, je mehr sie mit der Tabakwerbung in Kontakt kommen. Als Gesellschaft sind wir verpflichtet, sie vor dem Marketing für schädliche Tabakprodukte zu schützen. Minderjährigen dürfen künftig keine Tabakprodukte verkauft werden. Deshalb darf Tabakwerbung sie nicht erreichen und neugierig machen. Diese Selbstverständlichkeit ist in praktisch allen europäischen Ländern Standard. Deshalb unterstützt eine äusserst breite Koalition die Initiative: die gesamte Ärzteschaft, alle grossen Gesundheitsorganisationen und die Dachverbände der Sport- und Jugendorganisationen sowie der Lehrerschaft und viele andere Organisationen.
Was strengere Tabakwerbeverbote für die Wirtschaft bedeuten
Dass Rauchen hohe Gesundheitskosten verursacht, ist unbestritten. Weniger klar ist, wie hoch die wirtschaftlichen Kosten im Vergleich zum Nutzen ausfallen. Eine Schätzung des Bundes hilft den Befürwortern.
So sähe die Verschärfung für Tabakwerbung aus
Am 13. Februar stimmt das Volk über den Umgang mit Reklame für Zigaretten ab. Das würde sich bei einer Annahme ändern.
Nur die Volksinitiative kann die Jugend schützen - JA zu “Kinder ohne Tabak” am 13. Februar
Der Bundesrat hat heute in einer Medienkonferenz seine Sicht zur Initiative «Kinder ohne Tabak» dargelegt. Die Initianten halten demgegenüber fest, dass nur die Initiative einen wirksamen Jugendschutz gewährleisten kann. Das Tabakproduktegesetz ist im Bereich Werbung eine Alibiübung. Denn genau diejenige Werbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, ist weiterhin erlaubt. Die gesamte Ärzteschaft, alle grossen Gesundheitsorganisationen sowie die Dachverbände der Jugend und des Schweizer Sports tragen oder unterstützen die Initiative.
Weil der Schutz unserer Kinder vorgeht – Ja zur Initiative «Kinder ohne Tabak» am 13. Februar 2022
Der Bundesrat hat heute entschieden, dass die Initiative «Kinder ohne Tabak» am 13. Februar 2022 zur Abstimmung kommen wird. Nun hat das Volk das letzte Wort.
Das Volk bestimmt nun die Tabakpolitik
Das Parlament hat heute ein zahnloses Tabakproduktegesetz verabschiedet und sich damit gegen einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz ausgesprochen. Nur die Volksinitiative Kinder ohne Tabak kann die Verführung von Kindern und Jugendlichen verhindern – das Stimmvolk wird nächstes Jahr das Parlament korrigieren.
Jetzt ein kräftiges Ja zu konsequentem Jugendschutz: Werbung und Sponsoring für Kinder ohne Tabak!
Das Parlament ist gegen einen umfassenden Kinderschutz bei der Bewerbung von Tabak- und Nikotinprodukten. Leider bleiben genau diejenigen Werbemassnahmen, die Jugendliche am stärksten erreichen, weiterhin erlaubt. Die Tabakwerbung ist genau dort platziert, wo sie das jugendliche Zielpublikum erreicht, wie zum Beispiel an Festivals oder auch in Gratiszeitungen. Das neue Tabakproduktegesetz ist eine Alibiübung.